EU-Verordnung (EU) 2022/2554

DORA: Digitale Widerstands­fähigkeit,
nachgewiesen

Der Digital Operational Resilience Act gilt seit Januar 2025 unmittelbar. Er trifft nicht nur Banken und Versicherungen, sondern auch deren IT-Dienstleister — häufig über den Vertrag, bevor die Aufsicht überhaupt ins Spiel kommt.

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Gilt das für uns?

Der größte Teil der Betroffenen
ist keine Bank

DORA richtet sich an Finanzunternehmen. In der Praxis landen die Anforderungen aber zu einem großen Teil bei deren Dienstleistern — vertraglich weitergereicht und mit kurzen Fristen.

Betrifft Sie sehr wahrscheinlich

  • Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Kryptowerte-Dienstleister
  • Sie erbringen IT-Leistungen für Finanzunternehmen — Hosting, Software, Wartung, Rechenzentrum, Managed Services
  • Sie sind Teil der IKT-Lieferkette eines Finanzunternehmens, auch als Unterauftragnehmer
  • Ihr Vertrag mit einem Finanzkunden wird gerade nachverhandelt und enthält plötzlich neue Klauseln

Betrifft Sie eher nicht

  • Kein Bezug zum Finanzsektor, weder als Unternehmen noch als Dienstleister
  • Für einzelne kleine Finanzunternehmen gilt ein vereinfachter Rahmen mit reduzierten Anforderungen
  • Aber: Sobald ein Finanzkunde dazukommt, gelten die vertraglichen Anforderungen — meist sofort

Der Punkt, der IT-Dienstleister überrascht: DORA verpflichtet Finanzunternehmen, ihre IKT-Verträge um konkrete Inhalte zu ergänzen — Zugangs- und Prüfrechte, Meldewege, Ausstiegsstrategien, Unterauftragsvergabe. Diese Anforderungen landen unmittelbar bei Ihnen als Dienstleister. Wer sie nicht erfüllen kann, verliert im Zweifel den Vertrag, nicht das Verfahren.

Was gefordert wird

Fünf Säulen, die
ineinander greifen

DORA ist stringenter aufgebaut als die meisten Regelwerke. Die fünf Bereiche bauen aufeinander auf — wer die erste Säule auslässt, kann die übrigen nicht belegen.

1
IKT-Risikomanagementrahmen

Ein dokumentiertes Rahmenwerk mit Governance, Rollen und Verantwortlichkeiten. Das Leitungsorgan trägt die Verantwortung ausdrücklich und muss sich damit befassen.

2
Vorfallsmanagement und Meldung

Erkennung, Klassifizierung und Meldung schwerwiegender IKT-Vorfälle nach vorgegebenen Kriterien und Fristen — mit definierten Meldewegen an die zuständige Behörde.

3
Resilienztests

Regelmäßige Tests der digitalen Widerstandsfähigkeit. Für bestimmte, besonders bedeutende Institute kommen bedrohungsgeleitete Penetrationstests hinzu.

4
IKT-Drittparteienrisiko

Ein Informationsregister aller IKT-Dienstleister, Risikobewertung, vorgeschriebene Vertragsinhalte und dokumentierte Ausstiegsstrategien für kritische Funktionen.

5
Informationsaustausch

Freiwilliger, aber ausdrücklich vorgesehener Austausch über Cyberbedrohungen und Erkenntnisse innerhalb vertrauenswürdiger Kreise.

6
Konzentrationsrisiko

Die Frage, was passiert, wenn ein einzelner Anbieter ausfällt — und ob eine tragfähige Alternative existiert. In der Praxis der unbequemste Teil.

Was auf dem Spiel steht

Aufsicht auf der einen Seite,
Kunden auf der anderen

🏛️
 
Aufsichtsrechtliche Maßnahmen

Die zuständigen Behörden können Anordnungen treffen und Sanktionen verhängen; die konkreten Rahmen sind national ausgestaltet. Kritische IKT-Drittdienstleister unterliegen zusätzlich einem europäischen Überwachungsrahmen.

📄
 
Verlorene Verträge

Für Dienstleister das realere Risiko: Finanzkunden müssen ihre Verträge DORA-konform gestalten. Wer die geforderten Zusagen nicht geben kann, wird ersetzt — oft ohne große Diskussion.

⏱️
 
Meldefristen unter Druck

Schwerwiegende Vorfälle sind nach festen Kriterien einzustufen und fristgerecht zu melden. Ohne vorbereitetes Klassifizierungsschema vergeht die entscheidende Zeit mit der Frage, ob überhaupt gemeldet werden muss.

So gehen wir vor

Von den Verträgen
zur belegbaren Resilienz

Wir beginnen dort, wo der Druck am größten ist: beim Vertrag oder bei der Aufsichtsfrist. Der Rest folgt in einer Reihenfolge, die sich rechnet.

Woche 1–2
Einordnung und Scope

Fallen Sie als Finanzunternehmen oder als IKT-Dienstleister darunter — und welche Funktionen sind kritisch oder wichtig? Diese Abgrenzung bestimmt den gesamten Aufwand.

Woche 2–4
Gap-Analyse über fünf Säulen

Abgleich Ihres Ist-Zustands gegen alle fünf Bereiche, mit priorisiertem Maßnahmenplan und realistischer Aufwandsschätzung.

Monat 1–3
Rahmenwerk und Register

IKT-Risikomanagement-Rahmenwerk, Informationsregister der Dienstleister, Klassifizierungsschema für Vorfälle. Das Fundament für alles Weitere.

Monat 2–4
Verträge und Ausstiegsstrategien

Prüfung Ihrer IKT-Verträge auf die vorgeschriebenen Inhalte, Nachverhandlung und dokumentierte Ausstiegsstrategien für kritische Funktionen.

Monat 3–5
Tests und Übung

Testprogramm aufsetzen, durchführen, dokumentieren. Der Meldeprozess wird einmal vollständig durchgespielt, bevor er gebraucht wird.

Laufend
Register und Nachweise pflegen

Neue Dienstleister, geänderte Verträge, durchgeführte Tests. Das Informationsregister ist kein einmaliges Dokument, sondern ein laufend gepflegter Bestand.

Das bekommen Sie

Am Ende liegt etwas
auf dem Tisch — nicht nur ein Gefühl

DORA verlangt Nachweise in einer bestimmten Form. Diese Unterlagen liegen am Ende vor.

IKT-Risikomanagement-RahmenwerkDokumentiert, mit Governance, Rollen und Beschluss des Leitungsorgans
InformationsregisterAlle IKT-Dienstleister strukturiert erfasst, inklusive kritischer Funktionen
Vertrags-Gap-AnalyseJeder IKT-Vertrag geprüft gegen die vorgeschriebenen Pflichtinhalte
AusstiegsstrategienFür kritische und wichtige Funktionen — dokumentiert und plausibel
Klassifizierungs- und MeldeprozessBewertungsschema für schwerwiegende Vorfälle samt Meldewegen und Fristen
TestprogrammTestplan, Durchführungsnachweise und Auswertung der Ergebnisse
Business-Continuity-DokumentationNotfall- und Wiederanlaufpläne für die kritischen Funktionen
ManagementberichtDer Resilienzstand in einer Form, die Vorstand und Aufsicht nachvollziehen
Was wir geleistet haben

Erfahrung, die sich
nachrechnen lässt

XXUnternehmen bei der DORA-Umsetzung begleitet
XXXIKT-Verträge auf die Pflichtinhalte geprüft
X Monateim Schnitt bis zum belegbaren Rahmenwerk
  • IKT-Risikomanagement-Rahmenwerke aufgebaut und im Leitungsorgan verankert
  • Informationsregister der Drittdienstleister strukturiert aufgesetzt statt in Tabellen verstreut
  • Dienstleister auf die vertraglichen Anforderungen ihrer Finanzkunden vorbereitet
  • Klassifizierungsschemata für Vorfälle entwickelt und praktisch erprobt
  • DORA und ISO 27001 zusammengeführt, statt zwei getrennte Systeme zu pflegen

Platzhalter: Die drei Kennzahlen oben sind noch nicht belegt. Vor dem Livegang durch echte Werte ersetzen — oder den Zahlenblock entfernen und nur die Liste stehen lassen. Markierung entfernen: class="todo" im Quelltext löschen.

FAQ

Häufige Fragen zu DORA

Wir sind IT-Dienstleister, kein Finanzunternehmen. Betrifft uns DORA?
Direkt adressiert sind Finanzunternehmen. Diese müssen aber ihre IKT-Verträge um konkrete Inhalte ergänzen — Zugangs- und Prüfrechte, Meldepflichten, Ausstiegsstrategien, Regeln zur Unterauftragsvergabe. Diese Anforderungen kommen unmittelbar bei Ihnen an. In der Praxis ist der Vertrag der Weg, auf dem DORA Dienstleister erreicht, und er ist deutlich schneller als jedes Aufsichtsverfahren.
DORA gilt seit Januar 2025. Sind wir zu spät?
Spät, aber nicht zu spät. Die Verordnung gilt seit dem 17.01.2025, und die aufsichtlichen Erwartungen haben sich seither weiter konkretisiert. Wer jetzt startet, sollte allerdings priorisiert vorgehen: zuerst das Informationsregister und die Verträge, weil dort der Prüfdruck am höchsten ist, danach Rahmenwerk und Tests.
Wie verhält sich DORA zu NIS-2?
DORA ist gegenüber NIS-2 die speziellere Regelung für den Finanzsektor. Wo DORA gilt, verdrängt es die allgemeinen Anforderungen weitgehend. Inhaltlich überschneiden sich beide stark, DORA ist aber detaillierter und stellt insbesondere beim Drittparteienrisiko und bei den Tests deutlich konkretere Anforderungen.
Was ist das Informationsregister genau?
Eine strukturierte Übersicht aller vertraglichen Vereinbarungen über IKT-Dienstleistungen — wer erbringt welche Leistung, für welche Funktion, mit welchen Unterauftragnehmern, und ist diese Funktion kritisch oder wichtig. Es ist die Grundlage für die Aufsicht und meist der Punkt, an dem Unternehmen zum ersten Mal sehen, wie viele Dienstleister tatsächlich beteiligt sind.
Brauchen wir bedrohungsgeleitete Penetrationstests?
Nur ein Teil der Finanzunternehmen ist dazu verpflichtet; die Auswahl erfolgt anhand von Bedeutung und Risikoprofil durch die zuständigen Behörden. Für alle anderen gilt ein reguläres Testprogramm mit Schwachstellenanalysen, Szenariotests und Überprüfungen. Wir klären Ihre Einstufung, bevor Sie in ein aufwendiges Testformat investieren.
Wie viel Aufwand entsteht bei uns intern?
Der Löwenanteil liegt beim Zusammentragen der Vertrags- und Dienstleisterdaten für das Informationsregister — dieser Teil lässt sich nur begrenzt auslagern, weil die Informationen bei Ihnen liegen. Rahmenwerk, Dokumentation, Klassifizierungsschema und Testplanung übernehmen wir. Nach dem Aufbau genügt eine Ansprechperson für die laufende Pflege.
Immer noch unsicher?

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von Ihnen verlangen wird

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