EU-Verordnung (EU) 2016/679

DSGVO: Datenschutz, der
einem Audit standhält

Fast jedes Unternehmen hat eine Datenschutzerklärung. Deutlich weniger haben ein Verarbeitungsverzeichnis, das stimmt, Auftragsverarbeitungsverträge, die vollständig sind, und einen Meldeprozess, den jemand kennt. Genau danach wird geprüft.

30 Minuten · kostenlos · kein Verkaufsdruck · Sie bekommen danach eine schriftliche Einschätzung

Gilt das für uns?

Nicht die Frage ob —
sondern wie prüfbar

Die DSGVO gilt für praktisch jedes Unternehmen. Die eigentliche Frage ist, ob Sie im Ernstfall belegen können, dass Sie sie einhalten.

Betrifft Sie sehr wahrscheinlich

  • Sie beschäftigen Personal, führen Kundendaten oder betreiben eine Website mit Kontaktformular
  • Sie nutzen Cloud-Dienste, Newsletter-Tools, Analysedienste oder Bewerbermanagement
  • Sie verarbeiten Daten im Auftrag anderer Unternehmen — dann treffen Sie zusätzliche Pflichten
  • Sie übermitteln Daten in Länder außerhalb der EU, auch nur über einen US-Cloud-Anbieter

Betrifft Sie eher nicht

  • Rein private Tätigkeiten ohne jeden geschäftlichen Bezug
  • Vollständig anonymisierte Daten ohne jede Rückführbarkeit auf Personen — in der Praxis selten sauber erreicht
  • Pseudonymisierte Daten fallen weiterhin unter die Verordnung, auch wenn das oft anders angenommen wird

Wo es in der Praxis klemmt: Selten am Willen, fast immer am Nachweis. Das Verarbeitungsverzeichnis stammt aus 2018 und kennt die Hälfte der heute genutzten Tools nicht. Auftragsverarbeitungsverträge fehlen für genau die Dienste, die täglich laufen. Und auf eine Betroffenenanfrage antwortet, wer gerade Zeit hat. Prüfbar wird Datenschutz erst, wenn diese drei Punkte stehen.

Was gefordert wird

Neun Pflichten, an denen
sich alles entscheidet

Die Verordnung ist umfangreich, die Prüfpraxis konzentriert sich aber auf wenige Punkte. Diese hier sollten sitzen.

1
Verarbeitungsverzeichnis

Welche Daten verarbeiten Sie, wozu, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange und wer bekommt sie? Das erste Dokument, nach dem eine Aufsichtsbehörde fragt.

2
Rechtsgrundlagen und Einwilligungen

Jede Verarbeitung braucht eine tragfähige Grundlage. Einwilligungen müssen freiwillig, informiert und widerrufbar sein — und der Widerruf muss praktisch funktionieren.

3
Technische und organisatorische Maßnahmen

Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Protokollierung, Belastbarkeit. Dokumentiert und regelmäßig auf Wirksamkeit überprüft, nicht einmalig festgehalten.

4
Auftragsverarbeitung

Für jeden Dienstleister, der Daten für Sie verarbeitet, braucht es einen Vertrag mit vorgeschriebenen Inhalten. Der Klassiker unter den Lücken.

5
Betroffenenrechte

Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch — grundsätzlich binnen eines Monats. Das verlangt einen Prozess, keine Improvisation.

6
Meldepflicht bei Datenpannen

Meldepflichtige Vorfälle binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde, bei hohem Risiko zusätzlich an die Betroffenen. Die Uhr läuft ab Kenntnis.

7
Datenschutz-Folgenabschätzung

Bei voraussichtlich hohem Risiko verpflichtend — etwa bei umfangreicher Profilbildung, Videoüberwachung oder besonderen Datenkategorien.

8
Drittlandtransfers

Übermittlungen außerhalb der EU brauchen eine Grundlage und in der Regel zusätzliche Prüfung. Betrifft fast jeden, der US-Dienste einsetzt.

9
Datenschutzbeauftragter

Unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend zu benennen und der Aufsichtsbehörde zu melden. Die Schwellen sind teils national ausgestaltet.

Was auf dem Spiel steht

Das Bußgeld ist
nur der Anfang

💶
20 Mio. € / 4 %
Bußgelder

Bis 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem was höher ist. Für formale Verstöße wie ein fehlendes Verarbeitungsverzeichnis gilt der niedrigere Rahmen — angenehm ist auch der nicht.

⚖️
 
Schadenersatz Betroffener

Betroffene können immateriellen Schadenersatz geltend machen. Die Beträge im Einzelfall sind moderat, die Zahl der Fälle ist es nicht — insbesondere nach einem öffentlich gewordenen Vorfall.

📉
 
Verfahren und Öffentlichkeit

Ein Aufsichtsverfahren bindet über Monate Ihre Führungskräfte. Wird ein Vorfall öffentlich, kostet der Vertrauensverlust bei Kunden meist mehr als jedes Bußgeld.

So gehen wir vor

Von der Bestandsaufnahme
zur Prüffähigkeit

Datenschutz scheitert selten an fehlendem Willen, sondern an fehlender Struktur. Wir stellen sie her — und halten sie danach aktuell.

Woche 1–2
Bestandsaufnahme

Welche Daten fließen wohin, über welche Systeme, zu welchem Zweck? Wir erheben die tatsächliche Lage, nicht die dokumentierte.

Woche 2–4
Gap-Analyse

Abgleich gegen die Pflichten der Verordnung, priorisiert nach Risiko. Formale Lücken zuerst — die fallen bei jeder Prüfung als Erstes auf.

Monat 1–3
Aufbau und Korrektur

Verarbeitungsverzeichnis, TOM-Dokumentation, Auftragsverarbeitungsverträge, Löschkonzept, Datenschutzerklärungen. Vorlagen kommen von uns, Inhalte aus Ihrem Haus.

Monat 2–3
Prozesse verankern

Betroffenenanfragen und Datenpannen brauchen definierte Abläufe mit Zuständigkeiten und Fristen. Beide werden einmal durchgespielt.

Laufend
Aktuell halten

Neue Tools, neue Dienstleister, neue Verarbeitungen. Ein Verzeichnis, das niemand pflegt, ist nach einem Jahr wertlos — deshalb übernehmen wir das auf Wunsch.

Das bekommen Sie

Am Ende liegt etwas
auf dem Tisch — nicht nur ein Gefühl

Am Ende haben Sie die Unterlagen, die eine Aufsichtsbehörde und Ihre Geschäftskunden sehen wollen.

VerarbeitungsverzeichnisVollständig, aktuell und in einer Form, die einer Prüfung standhält
TOM-DokumentationTechnische und organisatorische Maßnahmen, belegt und auf Wirksamkeit bewertet
AuftragsverarbeitungsverträgeÜbersicht aller Dienstleister, geprüfte Verträge, dokumentierte Lücken
LöschkonzeptAufbewahrungsfristen je Datenart, mit umsetzbaren Regeln statt Absichtserklärungen
DatenschutzerklärungenFür Website, Bewerber, Beschäftigte und Kunden — verständlich formuliert
Prozess für BetroffenenanfragenAblauf, Fristen, Zuständigkeiten und Antwortvorlagen
Meldeprozess für DatenpannenBewertungsschema und Meldeweg für die 72-Stunden-Frist
SchulungsnachweiseFür Beschäftigte mit Datenzugang — dokumentiert und wiederholbar
Was wir geleistet haben

Erfahrung, die sich
nachrechnen lässt

XXUnternehmen im Datenschutz betreut
XXVerarbeitungsverzeichnisse aufgebaut oder saniert
X Monateim Schnitt bis zum prüffähigen Zustand
  • Verarbeitungsverzeichnisse aufgebaut, die den tatsächlichen Systembestand abbilden statt den von 2018
  • Auftragsverarbeitungsverträge über den gesamten Dienstleisterbestand geprüft und nachgeholt
  • Meldeprozesse für Datenpannen aufgesetzt und mit den Verantwortlichen geübt
  • Löschkonzepte entwickelt, die im Betrieb tatsächlich anwendbar sind
  • Datenschutz und Informationssicherheit zusammengeführt, statt sie doppelt zu dokumentieren

Platzhalter: Die drei Kennzahlen oben sind noch nicht belegt. Vor dem Livegang durch echte Werte ersetzen — oder den Zahlenblock entfernen und nur die Liste stehen lassen. Markierung entfernen: class="todo" im Quelltext löschen.

FAQ

Häufige Fragen zu DSGVO

Wir haben eine Datenschutzerklärung. Reicht das nicht?
Die Datenschutzerklärung ist die nach außen sichtbare Spitze und der kleinste Teil der Pflichten. Geprüft wird vor allem, was dahinter liegt: Verarbeitungsverzeichnis, Rechtsgrundlagen, Auftragsverarbeitungsverträge, technische Maßnahmen und dokumentierte Prozesse für Betroffenenrechte und Datenpannen. Genau dort finden sich in der Praxis die Lücken.
Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?
Das hängt von Art und Umfang Ihrer Verarbeitungen und teils von nationalen Regelungen ab — die Schwellen sind nicht überall identisch. Wir klären die Frage im Erstgespräch verbindlich. Falls die Bestellung nötig ist oder Sie sie freiwillig wollen, können wir die Funktion auch extern übernehmen.
Wie hängen DSGVO und ISO 27001 zusammen?
Sie überschneiden sich erheblich, sind aber nicht deckungsgleich. Die ISO 27001 verlangt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, die einen Großteil der Anforderungen aus Artikel 32 abdecken. Rein datenschutzrechtliche Pflichten wie Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte oder Löschfristen deckt sie nicht ab. Umgekehrt gilt dasselbe — deshalb bauen wir beides auf einer gemeinsamen Basis auf.
Was tun wir bei einer Datenpanne?
Zuerst eingrenzen und dokumentieren, dann bewerten, ob ein Risiko für die Betroffenen besteht. Ist das der Fall, gilt eine Meldefrist von 72 Stunden ab Kenntnis gegenüber der Aufsichtsbehörde; bei hohem Risiko müssen zusätzlich die Betroffenen informiert werden. Entscheidend ist, dass die Bewertung nach einem vorbereiteten Schema erfolgt — dafür ist während des Vorfalls keine Zeit.
Dürfen wir US-Cloud-Dienste nutzen?
Grundsätzlich ja, aber nicht ungeprüft. Sie brauchen eine tragfähige Grundlage für den Transfer, müssen die konkrete Konstellation bewerten und dies dokumentieren. Die Rechtslage in diesem Bereich hat sich wiederholt verändert — pauschale Aussagen, ob aus dem Netz oder von Anbietern, sind hier besonders unzuverlässig. Wir prüfen Ihre eingesetzten Dienste konkret.
Wie viel Aufwand entsteht bei uns intern?
Der größte Teil fällt in der Bestandsaufnahme an: Jemand muss wissen oder herausfinden, welche Systeme im Einsatz sind und welche Daten dort liegen. Danach übernehmen wir Dokumentation und Struktur. Für die laufende Pflege genügt eine Ansprechperson mit wenigen Stunden im Monat.
Immer noch unsicher?

Klären Sie es
in 60 Sekunden

Kostenlos starten

Prüfen wir, wie belegbar
Ihr Datenschutz wirklich ist

In 30 Minuten wissen Sie, ob und wie DSGVO Sie trifft, was zuerst dran ist — und was Sie sich sparen können. Ohne Fachchinesisch, ohne Verkaufsdruck.