Die Verordnung wirkt gestuft — und der Zeitplan hat sich zuletzt verschoben. Aktiv sind bereits die verbotenen Praktiken, die KI-Kompetenzpflicht und seit August 2026 die Transparenzpflichten. Die Hochrisiko-Anforderungen wurden nach hinten gelegt. Wir sortieren, was für Sie jetzt gilt.
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Die Verordnung trifft nicht nur Entwickler. Wer KI-Systeme im eigenen Namen einsetzt, hat eigene Pflichten — und das sind heute praktisch alle.
Wichtig zum Zeitplan: Die Fristen für Hochrisiko-Systeme wurden auf EU-Ebene nach hinten verschoben — eigenständige Systeme nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Ein erheblicher Teil der frei verfügbaren Ratgeber im Netz bildet diesen Stand noch nicht ab und nennt weiterhin August 2026. Wer danach plant, arbeitet mit überholten Annahmen — in beide Richtungen. Wir prüfen den aktuellen Stand für Ihren konkreten Fall.
Fast alle Fehler entstehen vor der ersten Maßnahme: Wer seine KI-Systeme nicht kennt und nicht eingestuft hat, kann weder Pflichten erfüllen noch begründen, warum keine bestehen.
Welche KI-Systeme sind bei Ihnen im Einsatz — auch die, die als Funktion in einem gekauften Werkzeug stecken? Ohne diese Liste ist alles Weitere Spekulation.
Je System die Einstufung in eine der vier Stufen, dokumentiert und begründet. Auch das Ergebnis „minimales Risiko" ist eine Feststellung, die belegt sein sollte.
Bestimmte Anwendungen sind unzulässig — etwa Social Scoring oder bestimmte Formen biometrischer Kategorisierung. Diese Prüfung steht am Anfang, denn hier greift der höchste Bußgeldrahmen.
Beschäftigte, die mit KI-Systemen arbeiten, müssen über ausreichende Kompetenz verfügen. Diese Pflicht gilt bereits und lässt sich mit überschaubarem Aufwand nachweisen.
Seit August 2026 wirksam: Offenlegung bei KI-Interaktion, maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte, Hinweise bei Deepfakes sowie bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung.
Wer Systeme betreibt, die künftig als hochriskant gelten, sollte die Zeit bis Dezember 2027 nutzen: Risikomanagement, Datenqualität, Protokollierung, menschliche Aufsicht und technische Dokumentation.
Der höchste Rahmen der Verordnung greift bei unzulässigen Anwendungen. Deshalb steht diese Prüfung ganz am Anfang — sie ist schnell erledigt und schließt das größte Risiko aus.
Für Verstöße gegen die Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten sowie gegen die Hochrisiko-Anforderungen. Die Transparenzpflichten sind seit August 2026 wirksam.
Das unterschätzte Risiko: Der Zeitplan wurde auf EU-Ebene angepasst. Wer sich auf Leitfäden aus der Zeit davor stützt, dokumentiert gegen einen Stand, den es so nicht mehr gibt.
Der AI Act belohnt frühe Ordnung. Wer seine Systeme kennt und eingestuft hat, kann jede Frist gelassen abwarten — wer nicht, muss jedes Mal neu recherchieren.
Wir erfassen die eingesetzten Systeme — einschließlich der KI-Funktionen in Werkzeugen, die Sie nicht als KI eingekauft haben. Meist der überraschendste Teil des Projekts.
Jedes System wird eingestuft und die Prüfung auf verbotene Praktiken dokumentiert. Ergebnis ist eine belastbare Grundlage statt einer Vermutung.
Transparenz und Kennzeichnung umsetzen, KI-Kompetenz der Beschäftigten nachweisen, KI-Richtlinie verabschieden. Das ist der Teil, der heute wirksam ist.
Zuständigkeiten, Freigabeprozess für neue KI-Werkzeuge, Umgang mit Anbietern. Verhindert, dass das Inventar nach drei Monaten wieder veraltet ist.
Für Systeme, die künftig als hochriskant gelten: Risikomanagement, Datenqualität, Protokollierung, menschliche Aufsicht, technische Dokumentation. Mit Zeitpuffer statt unter Druck.
KI-Governance ist neu — umso wichtiger ist, dass am Ende etwas Vorzeigbares dasteht.
Platzhalter: Die drei Kennzahlen oben sind noch nicht belegt. Vor dem Livegang durch echte Werte ersetzen — oder den Zahlenblock entfernen und nur die Liste stehen lassen. Markierung entfernen: class="todo" im Quelltext löschen.
In 30 Minuten wissen Sie, ob und wie EU AI Act Sie trifft, was zuerst dran ist — und was Sie sich sparen können. Ohne Fachchinesisch, ohne Verkaufsdruck.