EU-Richtlinie (EU) 2022/2555

NIS-2: Cybersicherheit
wird Chefsache

Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen in 18 Sektoren zu Mindeststandards in der Cybersicherheit — und nimmt die Geschäftsleitung persönlich in die Pflicht. Wir klären, ob Sie betroffen sind, und bringen Sie zur Nachweisfähigkeit.

30 Minuten · kostenlos · kein Verkaufsdruck · Sie bekommen danach eine schriftliche Einschätzung

Gilt das für uns?

Die meisten unterschätzen,
wie weit der Kreis reicht

NIS-2 trifft nicht nur Energieversorger und Krankenhäuser. Der zweite Weg in den Anwendungsbereich führt über Ihre Kunden — und den übersehen fast alle.

Betrifft Sie sehr wahrscheinlich

  • Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, Weltraum
  • IKT-Dienstleistungsmanagement, Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe, digitale Anbieter, Forschung
  • Ab rund 50 Beschäftigten oder 10 Mio. € Jahresumsatz — je nach Sektor und Einstufung
  • Sie beliefern ein betroffenes Unternehmen: dann fordert Ihr Kunde die Nachweise vertraglich von Ihnen ein

Betrifft Sie eher nicht

  • Kleinstunternehmen unter den Schwellenwerten, sofern kein Sonderfall greift
  • Rein lokale Dienstleistungen ohne Bezug zu einem der 18 Sektoren
  • Aber Achtung: einzelne Anbieter — etwa im Bereich digitale Infrastruktur oder Vertrauensdienste — fallen unabhängig von ihrer Größe darunter

Warum wir hier keine Fristen nennen: NIS-2 ist eine Richtlinie, kein unmittelbar geltendes Recht. Jeder Mitgliedstaat setzt sie in eigenes Recht um — Fristen, Registrierungspflichten, zuständige Behörden und teils sogar die Schwellenwerte unterscheiden sich daher von Land zu Land. Für Unternehmen mit Standorten in mehreren Ländern heißt das: mehrere Regime gleichzeitig. Was für Ihre Standorte konkret gilt, klären wir im Erstgespräch.

Was gefordert wird

Zehn Maßnahmenbereiche —
und drei Meldefristen

Die Richtlinie schreibt keine Technologie vor, sondern Wirkung. Was zählt, ist ein Risikomanagement, das diese Bereiche nachweisbar abdeckt.

1
Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte

Ein dokumentierter Prozess, der Risiken erfasst, bewertet und behandelt — Grundlage für alles Weitere. Ohne ihn hängt jede Einzelmaßnahme in der Luft.

2
Vorfallsbehandlung und Meldung

Erkennung, Reaktion, Dokumentation. Dazu die gestufte Meldekette: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats.

3
Betriebskontinuität und Krisenmanagement

Backup-Management, Wiederherstellung, Notfallpläne — inklusive geübter Abläufe. Ein Plan, den niemand getestet hat, zählt im Audit wenig.

4
Sicherheit der Lieferkette

Bewertung Ihrer Dienstleister und Zulieferer, vertragliche Anforderungen, laufende Überprüfung. Der Bereich, der in der Praxis am häufigsten fehlt.

5
Cyberhygiene, Schulung und Zugriffskontrolle

Multi-Faktor-Authentifizierung, Rechtekonzepte, Personalsicherheit, Kryptografie — plus Schulungen, ausdrücklich auch für die Geschäftsleitung.

6
Wirksamkeitsprüfung

Der Nachweis, dass die Maßnahmen greifen: Audits, Tests, Kennzahlen, Managementbewertung. Aus Absicht wird so belegbare Umsetzung.

Was auf dem Spiel steht

Drei Risiken — und das teuerste
ist nicht das Bußgeld

💶
10 Mio. € / 2 %
Bußgelder

Bei wesentlichen Einrichtungen bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem was höher ist. Bei wichtigen Einrichtungen bis 7 Mio. € oder 1,4 %.

⚖️
 
Persönliche Verantwortung

Leitungsorgane müssen die Maßnahmen billigen und ihre Umsetzung überwachen. Die Richtlinie sieht ausdrücklich Verantwortlichkeit der Leitungsebene vor — bis hin zu vorübergehenden Tätigkeitsverboten.

🔗
 
Verlorene Aufträge

Das Risiko, das am schnellsten eintritt: Betroffene Unternehmen geben ihre Lieferkettenpflichten weiter. Wer die Nachweise nicht liefern kann, fliegt aus der Ausschreibung — lange bevor eine Behörde anklopft.

So gehen wir vor

Von der Betroffenheitsfrage
zur Nachweisfähigkeit

Kein Standardprojekt von der Stange. Wir starten dort, wo Sie tatsächlich stehen — und das ist häufig weiter, als die Geschäftsführung vermutet.

Woche 1
Betroffenheitsanalyse

Wir klären schriftlich: Fallen Sie unter NIS-2, als wesentliche oder wichtige Einrichtung, und über welchen Standort. Wenn nein, sagen wir Ihnen das ebenso deutlich.

Woche 2–3
Gap-Analyse

Abgleich Ihres Ist-Zustands gegen alle zehn Maßnahmenbereiche. Ergebnis ist ein priorisierter Maßnahmenplan — mit Aufwand und Reihenfolge, nicht nur einer Mängelliste.

Monat 1–3
Umsetzung

Richtlinien, Risikoregister, Rechtekonzepte, Lieferantenbewertung. Wir liefern die Vorlagen und die Struktur, die Plattform hält den Stand fest.

Monat 2–4
Meldeprozess und Übung

Der 24/72-Stunden-Prozess wird aufgesetzt und einmal durchgespielt. Wer ihn erst im Ernstfall zum ersten Mal liest, verliert die entscheidenden Stunden.

Laufend
Nachweis halten

Schulungen, interne Prüfungen, Managementberichte. NIS-2 ist kein Projekt mit Enddatum, sondern ein Zustand, den jemand pflegen muss.

Das bekommen Sie

Am Ende liegt etwas
auf dem Tisch — nicht nur ein Gefühl

Nach dem Projekt haben Sie Unterlagen, die einer Behörde und Ihren Kunden standhalten. Das hier bekommen Sie konkret.

BetroffenheitsanalyseSchriftliche Einordnung: ob, als was und über welchen Standort Sie unter NIS-2 fallen
Gap-Report mit MaßnahmenplanIst-Zustand gegen alle zehn Bereiche, priorisiert nach Risiko und Aufwand
RisikoregisterErfasste, bewertete und behandelte Risiken samt Historie — laufend gepflegt
RichtlinienwerkInformationssicherheitsleitlinie und die zugehörigen Einzelrichtlinien, an Ihr Haus angepasst
Incident-Response-PlanInklusive der gestuften Meldekette 24 h / 72 h / ein Monat und Zuständigkeiten
LieferantenbewertungFragebögen, Bewertung und Nachweisführung für die Lieferkettenpflicht
SchulungsnachweiseFür Beschäftigte und ausdrücklich für die Geschäftsleitung
ManagementberichtDer Compliance-Stand in einer Form, die ein Aufsichtsrat versteht
Was wir geleistet haben

Erfahrung, die sich
nachrechnen lässt

XXUnternehmen bei der NIS-2-Umsetzung begleitet
X Monateim Schnitt bis zur dokumentierten Nachweisfähigkeit
XX %Reduktion des internen Aufwands gegenüber Eigenumsetzung
  • Betroffenheitsanalysen für Unternehmen aus Produktion, IT-Dienstleistung, Energie und Gesundheit
  • Aufbau vollständiger Managementsysteme, die NIS-2 und ISO 27001 gemeinsam abdecken
  • Meldeprozesse aufgesetzt und mit den Verantwortlichen durchgespielt
  • Lieferkettenprogramme etabliert — inklusive Fragebögen und Bewertungslogik für Dienstleister
  • Geschäftsführungen geschult, damit die Leitungspflicht nicht auf dem Papier bleibt

Platzhalter: Die drei Kennzahlen oben sind noch nicht belegt. Vor dem Livegang durch echte Werte ersetzen — oder den Zahlenblock entfernen und nur die Liste stehen lassen. Markierung entfernen: class="todo" im Quelltext löschen.

FAQ

Häufige Fragen zu NIS-2

Ab wann müssen wir NIS-2 umgesetzt haben?
Das hängt vom Mitgliedstaat ab. NIS-2 ist eine Richtlinie und wirkt erst über das jeweilige nationale Umsetzungsgesetz — Fristen, Registrierungspflichten und zuständige Behörden unterscheiden sich daher von Land zu Land. Für Unternehmen mit mehreren Standorten können mehrere Regime parallel gelten. Wir klären im Erstgespräch, was für Ihre Standorte konkret gilt.
Wir sind Zulieferer, nicht selbst in einem der 18 Sektoren. Betrifft uns das?
Sehr wahrscheinlich indirekt. Betroffene Unternehmen müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette steuern und geben diese Pflicht vertraglich weiter. In der Praxis kommt die Anforderung deshalb meist nicht von einer Behörde, sondern von Ihrem größten Kunden — oft mit kurzer Frist und in Form eines Fragebogens.
Reicht es, wenn unsere IT-Firma das übernimmt?
Nur zum Teil. Ihre IT setzt technische Maßnahmen um — NIS-2 verlangt darüber hinaus Governance: dokumentierte Risikoanalysen, Zuständigkeiten, geübte Meldeprozesse, Lieferantensteuerung und eine nachweislich eingebundene Geschäftsleitung. Diese Verantwortung lässt sich nicht auslagern. Wir arbeiten mit Ihrem IT-Partner zusammen, statt ihn zu ersetzen.
Wir haben bereits ISO 27001. Sind wir damit fertig?
Sie sind sehr weit. Ein zertifiziertes ISMS deckt einen Großteil der geforderten Maßnahmenbereiche ab. Ergänzen müssen Sie typischerweise die Meldeprozesse mit den konkreten Fristen, den Nachweis der Leitungsverantwortung samt Schulung sowie die Registrierung bei der zuständigen Stelle. Das ist meist eine Sache von Wochen, nicht von Monaten.
Was passiert bei einem Sicherheitsvorfall konkret?
Es läuft eine gestufte Meldekette: eine erste Frühwarnung binnen 24 Stunden nach Kenntnis, eine ausführlichere Meldung binnen 72 Stunden und ein Abschlussbericht binnen eines Monats. Entscheidend ist, dass jemand weiß, wer meldet, an wen und mit welchen Angaben. Genau deshalb üben wir den Prozess einmal, bevor er gebraucht wird.
Wie viel Aufwand entsteht bei uns intern?
Sie stellen eine Ansprechperson, die den Überblick über Systeme und Zuständigkeiten hat. Analyse, Dokumentation, Richtlinien und Nachweisführung laufen über uns und die Plattform. Den größten Aufwand verursachen erfahrungsgemäß nicht die Dokumente, sondern das Zusammentragen der Informationen zu Beginn.
Immer noch unsicher?

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Klären wir zuerst,
ob NIS-2 Sie überhaupt trifft

In 30 Minuten wissen Sie, ob und wie NIS-2 Sie trifft, was zuerst dran ist — und was Sie sich sparen können. Ohne Fachchinesisch, ohne Verkaufsdruck.